Die regionale Bauwirtschaft kämpft mit Auftragseinbrüchen. Das Zinsniveau und vor allem die hohen Baukosten sorgen bei Verbrauchern für Zurückhaltung. Dabei würde Bauen ein einfacher und kostengünstiger gehen. Nach dem heute geltenden Baurecht muss auch und gerade beim Wohnungsbau eine Menge an technischen Reglungen und Standards beachtet werden, ohne Rücksicht darauf, ob und in welchem Umfang diese wirklich notwendig sind. Oft könnte ohne jede Einschränkung bei der späteren Nutzung einfacher und damit auch erheblich billiger gebaut werden, wenn es denn möglich wäre, dies zwischen Bauauftraggebern und Wohnungskäufern auf der einen – und den Bauausführenden und Auftragnehmern auf der anderen Seite rechtssicher vertraglich festzulegen.

Die DIN-Normen gelten fast automatisch als die anerkannten Regeln der Technik (aRdT). Abweichungen von diesem Standard sind kaum rechtssicher zu vereinbaren. Bauherren und Projektentwickler sehen sich sonst enormen Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt.

Ein aktuelles Rechtsgutachten von Prof. Stefan Leupertz, Richter am Bundesgerichtshof a. D., zeigt auf, wie es im Bauvertragsrecht gelingen kann, günstiger mit einfacheren Standards zu bauen. Das bedeutet auch, dass die heute bestehende feste Koppelung werkvertraglicher Leistungsverpflichtungen an die allgemein anerkannten Regeln der Technik zwingend gelöst werden muss. Damit würden einerseits insbesondere die Verbraucher vor Überraschungseffekten geschützt und es würde andererseits den Anbietern erlaubt, einfachere, kostengünstigere und damit nachhaltigere Lösungen ohne drohende Mängelproblematik auszuführen.

Pilotprojekte in Bayern

In Bayern wurden Mitte Dezember 19 Pilotprojekte zum Gebäudetyp-e gestartet, die nun in fast allen Regierungsbezirken Bayerns realisiert werden. Eine wissenschaftliche Begleitung wird prüfen, ob mit normabweichenden und innovativen Lösungen das Planen und Bauen erleichtert und Kosten gespart werden können und wo gesetzlicher Handlungsbedarf besteht.
Die Projekte sollen neue Wege beschreiten, indem sie von Normen und Regelwerken abweichen, wo es sinnvoll ist, und die Sicherheit des Gebäudes und seiner Bewohner nicht beeinträchtigt wird.
Insgesamt 19 Bauherrschaften aus ganz Bayern haben sich mit Pilotprojekten gemeldet, darunter 15 Wohnbauprojekte, drei kommunale Schulbauprojekte und ein Verwaltungsgebäude; Bauten im Bestand ebenso wie Neubauten.