Hausordnung

1. Geltungsbereich

Diese Hausordnung ist gültig für alle Besucher*innen der Immobilie Campus Handwerk 1, 33613 Bielefeld, für Teilnehmende und für die Angestellten der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld, die den Gebäudekomplex als öffentliche Einrichtung betreibt.



2. Öffnungszeiten

Die Handwerkskammer ist während der festgelegten Öffnungszeiten an den Werktagen
Montag bis Donnerstag von........... 7:00 Uhr bis 21:15 Uhr
freitags von..................................... 7:00 Uhr bis 20:45 Uhr und
samstags von.................................. 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr
für Besucher/innen und Teilnehmende zugänglich.



3. Hausrecht

Das Hausrecht wird durch die Hauptgeschäftsführung der Handwerkskammer oder deren Stellvertretung ausgeübt. Sie ist berechtigt, das Hausrecht an Angestellte der Verwaltung zu übertragen.

Allen Anweisungen, die die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Grundstück und in der Immobilie Campus Handwerk 1 betreffen, ist Folge zu leisten. Bei Missachtung und Verstößen gegen diese Hausordnung können Personen aus der Einrichtung verwiesen und ein Betretungsverbot ausgesprochen werden.

In vermieteten Räumlichkeiten innerhalb des Gebäudekomplexes übt der Mieter bzw. von ihm hierfür autorisierte Personen das Hausrecht aus.



4. Nutzungsbestimmungen

Innerhalb der Immobilie besteht Rauchverbot.

Der Konsum von Rauschmitteln jeder Art ist uneingeschränkt verboten.

Das Mitführen von Tieren ist untersagt.

Es ist nicht gestattet, Einrichtungsgegenstände oder Geräte aus dem Gebäude zu entfernen.

In den Räumlichkeiten sind die Werbung, das Anbieten, Verteilen oder Verkaufen von Waren und Druckschriften sowie das Erbringen sonstiger Leistungen durch Privatpersonen, die hierfür nicht ausdrücklich legitimiert sind, nicht gestattet.

In den Fach-, Seminar- und Aufenthaltsräumen der Handwerkskammer haben alle Teilnehmenden und Besucher/innen folgendes zu beachten:

  • In den Fachräumen darf nur unter Aufsicht von Lehrkräften gearbeitet werden. Dabei sind die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
  • Der Verzehr von Speisen und Getränken in den Fach- und Seminarräumen sowie der Genuss von Alkohol auf dem gesamten Gelände ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis der Leitung des Berufsbildungszentrums. In den Pausen sind die Fachräume zu verlassen.


5. Verhalten im Gebäude und auf dem Gelände

  • Bitte halten Sie Ihren Ausbildungsplatz, die Umkleide-, Wasch-, Aufenthalts- und Toilettenräume sauber.
  • Behandeln Sie die Ihnen überlassenen Maschinen, Geräte und Einrichtungen schonend. Teilnehmende, die mutwillig oder fahrlässig Schäden verursachen, haften dafür in voller Höhe.
  • Gehen Sie sparsam mit Verbrauchsmaterial um.
  • Helfen Sie bitte mit, Energie zu sparen und die Umwelt zu schützen (Strom, Gas, Wasser, Heizung, Abfall).
  • Parken Sie platzsparend auf den vorgesehenen Flächen. Die Verkehrswege und Einfahrten müssen unbedingt frei bleiben. Haftung für Beschädigungen an Fahrzeugen wird nicht übernommen. Die reservierten Parkplätze sind freizuhalten.
  • Lassen Sie keine Wertgegenstände (Geld, Ausweispapiere u. a.) in den Umkleideräumen. Für Verlust wird nicht gehaftet.
  • Im Alarmfall werden die Gebäudenutzer durch eine akustische Alarmierungsanlage zum Verlassen des Gebäudes bzw. ein- zelner Bereiche aufgefordert. Dazu erfolgt die flächendeckende Beschallung der Immobilie. Dann ist auf dem schnellsten Weg der auf den Fluchtplänen ausgewiesene Sammelplatz aufzusuchen.

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen diese Hausord- nung verstößt, kann von der Teilnahme an Lehrgängen oder Veranstaltungen ausgeschlossen und ggf. schadensersatzpflichtig gemacht werden.

 

Stand: 17. September 2015