Symbolbild Bildungsurlaub
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Arbeitnehmerweiterbildung NRWBildungsurlaub

Die Handwerkskammer OWL zu Bielefeld ist eine anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG). In anderen Bundesländern ist die Arbeitnehmerweiterbildung auch unter der Bezeichnung "Bildungszeit", "Bildungsfreistellung" oder "Bildungsurlaub" bekannt. Wenn Sie bei uns einen Lehrgang im Rahmen der Arbeitnehmerweiterbildung NRW besuchen möchten und Fragen zu unserem als Bildungsurlaub anerkannten Weiterbildungsangebot haben, steht Ihnen unser Kundenberater*innen-Team jederzeit gerne über die angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung. 

Für alle Fragen zur Arbeitnehmerweiterbildung ist in NRW das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig. Auf der Webseite des Ministeriums finden Sie weiterführende Informationen, zum Beispiel dazu, welche Personen Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgestz NRW in Anspruch nehmen können, für welche Weiterbildungen eine Freistellung möglich ist und wie die Beantragung erfolgen muss.  

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Arbeitnehmerweiterbildung NRW im Überblick

  • Bezahlte Freistellung von Arbeitnehmer*innen in NRW zum Zweck der beruflichen und/oder politischen Weiterbildung
  • Bis zu fünf Arbeitstage im Jahr möglich
  • Anerkannte Bildungsveranstaltungen finden i. d. R. an fünf aufeinanderfolgenden Tage statt, bei mind. sechs Unterrichtsstunden pro Tag
  • Weiterbildung muss an anerkannter Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbilung erfolgen
  • Das Beschäftigungsverhältnis muss schwerpunktmäßig in NRW sein und bereits mind. sechs Monate bestehen
  • Kein Anspruch für Beschäftigte in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten
  • Der Weiterbildungsort darf sich maximal 500km Luftlinie von der NRW-Landesgrenze befinden
  • Anträge auf Arbeitnehmerweiterbildung sind so früh wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildung beim Arbeitgeber schriftlich einzureichen


Weitere Informationen

Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW)





Alle Angaben ohne Gewähr/Änderungen und Irrtümer vorbehalten.