
Arbeitnehmerweiterbildung NRWBildungsurlaub
Die Handwerkskammer OWL zu Bielefeld ist eine anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG). In anderen Bundesländern ist die Arbeitnehmerweiterbildung auch unter der Bezeichnung "Bildungszeit", "Bildungsfreistellung" oder "Bildungsurlaub" bekannt. Wenn Sie bei uns einen Lehrgang im Rahmen der Arbeitnehmerweiterbildung NRW besuchen möchten und Fragen zu unserem als Bildungsurlaub anerkannten Weiterbildungsangebot haben, steht Ihnen unser Kundenberater*innen-Team jederzeit gerne über die angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.
Für alle Fragen zur Arbeitnehmerweiterbildung ist in NRW das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig. Auf der Webseite des Ministeriums finden Sie weiterführende Informationen, zum Beispiel dazu, welche Personen Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgestz NRW in Anspruch nehmen können, für welche Weiterbildungen eine Freistellung möglich ist und wie die Beantragung erfolgen muss.
Arbeitnehmerweiterbildung NRW im Überblick
Weitere Informationen
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW)
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