Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Gebühren stehen nicht fest

Details

Unterricht

24.01.2025 - 08.03.2025

Fr. 15:15 - 20:15 Uhr, Sa. 8:00 - 13:00 Uhr

Teilzeit

Lehrgangsdauer 84 Std. (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Campus Handwerk 1

33613 Bielefeld

Kontakt

Emine Yüksel

Tel. 0521 5608 555

weiterbildung--at--hwk-owl.de

Geschäftszeiten der Handwerkskammer

Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 7:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung

Angebotsnummer 215907-0

  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Grundschaltungen
  • elektrische Messgeräte
  • Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes auf den Menschen, auf Tiere und Sachen
  • Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren
  • Prüfung der Schutzmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Grundlagen Erste Hilfe
  • Fach- und Führungsverantwortung
  • Betriebspraxis
  • Durchführungsanweisung DGUV Grundsatz 303-001


Ziel

Der § 5 der Handwerksordnung erlaubt Handwerks-betrieben Fremdgewerke auszuführen, wenn sie mit dem eigenen Gewerk zusammenhängen oder dieses wirtschaftlich ergänzen. Auch in anderen Betrieben, die nicht zum Handwerk gehören, fallen z.B. bei der Inbetriebnahme, Instandhaltung und im Kunden-dienst elektrotechnische Tätigkeiten an, die nach der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A 3 bisher VBG 4) grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten sind. Um diesen Bedürfnissen sowohl im Handwerk als auch in der Industrie Rechnung zu tragen, wurde in die Durch-führungsanweisungen zu § 2 der Unfallverhütungs-vorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" der Begriff "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" aufgenommen. Diese Qualifikation wird nicht als Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erteilung der Ausübungsberechtigung gemäß § 7a der Handwerksordnung angesehen.

Zielgruppe

Handwerker, Hausmeister und Service-Techniker, die mit festgelegten elektrotechnischen Tätigkeiten beauftragt werden.

Voraussetzungen

Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit, die durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein muss (Durchführungsanweisung DGUV Grundsatz 303-001 alt:BGG 944).

Abschluss

Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" mit aufgelisteten Lehrgangsinhalten der Handwerkskammer OWL zu Bielefeld.

Lehrplan

Zertifizierung