
Auswirkungen auf das Aufstiegs-BAföG
Hier haben wir für Sie Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf das Aufstiegs-BAföG zusammengetragen.
Zuständig für die Bewilligung von Leistungen nach dem “Aufstiegs-BAföG” ist die Bezirksregierung Köln, wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz in NRW haben. Informationen der Bezirksregierung finden Sie hier.
Was ist zu tun?
Sie als Teilnehmer*in müssen der bewilligenden Behörde – in diesem Fall der Bezirksregierung Köln – dieses Antragsformular über uns vollständig ausgefüllt zukommen lassen: Antrag_Verlängerung_Corona
Wie?
Per E-Mail an weiterbildung@hwk-owl.de
Was tun wir für Sie?
Sobald Ihre E-Mail bei uns eingegangen ist, erstellen wir für Sie ein neues Formblatt B, dass wir mit dem neuen Enddatum an die Bezirksregierung in Köln weiterleiten.
Wichtig!
Sollten Sie Ihren Antrag über die N-Bank oder eine andere Bewilligungsstelle gestellt haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dieser Bewilligungsstelle auf.
Änderungen/Irrtümer vorbehalten
Diese Informationen haben wir mit einem Höchstmaß an Sorgfalt für Sie zusammengestellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die gemachten Angaben geben und Änderungen/Irrtümer sind ausdrücklich vorbehalten.